1. Wohnberechtigung
In unseren Studentlodges Tscharnergut, Bümpliz Nord, Bolligen und WankdorfCity bieten wir Studierenden aus dem In- und Ausland Wohnraum zu preisgünstigen Konditionen an. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Studierende der Universitäten, Studierende von Fachhochschulen und an weitere Personen in Aus- und Weiterbildungen. Ausnahmen von dieser Regel können, sofern es die Verhältnisse erlauben, von studentlodge.ch bewilligt werden.
Die Mietenden sind verpflichtet, einen Nachweis der Universität, einer Fachhochschule oder einer anderen Ausbildungsinstitution zu erbringen. Die Einkommensobergrenze ist auf CHF 3'500.00 monatlich festgelegt.
2. Mietvertrag
2.1. Mietdauer |
Kündigungsfristen |
Mietvertrag Typ A NUR auf Beginn Semester möglich 1. Februar oder 1. September |
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Dauer | |
a) befristet | 31. Januar und 31. Juli keine Kündigung, endet bei Vertragsende |
b) unbefristet | 30 Tage, NUR per 31. Januar/31. Juli möglich/31. August |
Mietvertrag Typ B Beginn jeden Monat möglich |
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Dauer | |
a) befristet | keine Kündigung, endet bei Vertragsende |
b) unbefristet | 30 Tage auf ein Monatsende |
2.2. Kaution
Der Betrag von CHF 600.00 für Einzelzimmer, CHF 800.00 für Studio ist spätestens 5 Tage nach der Zimmerreservation zu bezahlen, ansonsten wird die Reservation storniert.
2.3. Mietzinszahlungspflicht
Die Miete ist zahlbar im Voraus jeweils bis am 1. des Monats.
2.4. Zahlungsmittel
Die gängigsten Zahlungskarten/Kreditkarten werden ab einem Betrag von CHF 100.00 akzeptiert.
2.5. Zahlungsrückstand
Bei Zahlungsrückstand des Mieters wird eine Mahnfrist angesetzt, innert welcher der Rückstand zu bezahlen ist; zusätzliche betreibungsrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Mit der Mahnung kann der Mietpartei zudem angedroht werden, dass bei Nichterfüllen der Zahlungsaufforderung das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das dann folgende Monatsende gekündigt werde (Art. 257d OR). Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 fällig.
2.6. Vergütungskosten
Anfallende Vergütungsspesen im Zusammenhang mit Zahlungsüberweisungen von und an die Mietenden gehen zu 100% zu ihren Lasten.
2.7. Annullierung Mietvertrag vor Mietantritt
Bei kurzfristigen Absagen eines rechtsgültig unterzeichneten Mietvertrages werden nachfolgende Gebühren verrechnet:
Absagen bis zu einem Monat vor Mietbeginn:
100 % der Kaution
Absagen von 1-3 Monaten vor Mietbeginn:
50% der Kaution
Absagen ab 3 Monaten und mehr vor Mietbeginn:
25% der Kaution
Verträge, die nicht 15 Tage nach Erhalt unterschrieben bei studentlodge.ch eintreffen, werden storniert.
2.8. Vorzeitige Auflösung des Mietvertrages
Will der Mieter den Mietvertrag ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist oder vor Ablauf des vorliegenden Mietvertrages auflösen, gilt folgendes:
Der Mieter haftet für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bis zum vertraglichen Kündigungstermin oder Endtermin des Vertrages. Der Mieter kann einen Nachmieter stellen (Zimmer gebucht für FRAU, NUR Frau als Nachmieterin, Zimmer gebuch für MANN, NUR Mann als Nachmieter). In diesem Falle hat die ausziehende Mietpartei CHF 150.00 Bearbeitungskosten zu bezahlen.
Nichteinhaltung der Hausordnung hat eine Verwarnung zur Folge und wird eine Benachrichtigung der Gast- beziehungsweise. Heimatuniversität oder des Arbeitgebers nach sich ziehen.
Bei schweren und/oder wiederholten Zuwiderhandlungen und Verstössen gegen die Hausordnung behält sich studentlodge.ch die einseitige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor.
Bei einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter haftet der Mieter für den Mietausfall bis zur Neuvermietung beziehungsweise bis zum vertraglichen Endtermin.
3. Aufgaben und Pflichten als Mieter
Siehe Hausordnung und schweizerisches Mietrecht.
4. Verrechnung Einsatzkosten
Bei Einsatz der Hausleitung ausserhalb der Öffnungszeiten und bei Verschulden durch den Mietenden werden nachfolgende Kosten dem Mieter direkt verrechnet:
17.00 Uhr-22.00 Uhr CHF 100.00 Mo-Fr
22.01 Uhr-07.00 Uhr CHF 200.00 Mo-Fr
Ab 22.01 Uhr CHF 200.00 Freitag
bis 07.00 Uhr Montag
CHF 200.00 alle Feiertage
Zusätzlich werden verlorene Schlüssel, Reparaturen, welche durch den Mietenden verschuldet wurden, zusätzlich verrechnet
5. Einwohnerkontrolle/Meldepflicht
Die Mietenden haben sich bei der Gemeinde (Einwohnerdienst der Stadt Bern/Gemeinde Bolligen) über die Meldepflicht zu informieren.
Schweizerbürger haben die Pflicht, sich innert 14 Tagen beim Einwohnerdienst anzumelden, respektive umzumelden, ausländische Mieterinnen und Mieter in der Regel ab einem Mietvertrag von 90 Tagen. www.bern.ch/Einwohnerdienste, www.bolligen.ch
6. Anpassung der AGB
studentlodge.ch behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
Änderungen werden auf der Webseite www.studentlodge.ch zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
Für weitere Details kontaktieren Sie unsere Büros zu den üblichen Öffnungszeiten.
Ausgabe Januar, 2023
Genehmigt durch studentlodge.ch