6. Stockwerksgemeinschaft/Küchengemeinschaft


Die Mieter eines Stockwerkes bilden eine Stockwerksgemeinschaft und werden durch die Stockwerkverantwortlichen über das Geschehen im Studentenwohnhaus informiert.
Die Stockwerksgemeinschaft wählt ihren Vertreter jeweils anfangs Semester selber. Ist kein Stockwerkverantwortlicher bei der Hausleitung gemeldet, müssen sich die Mieter die Informationen selber beschaffen. Die Hausleitung steht für diese Aufgabe nicht zur Verfügung. Informationen werden jeweils auch durch Aushänge beim Empfang und auf den Stockwerken publik gemacht.

Für Schäden auf den Stockwerken, den Balkonen und den Gemeinschaftsräumen haftet die Stockwerksgemeinschaft solidarisch, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Jeder Mitbewohner eines Stockwerks soll ein ihm zugeteiltes Amt übernehmen.

Die Stockwerke werden wöchentlich gereinigt: Aufenthaltsräume, gemeinschaftliche Küche, gemeinschaftliche Nasszonen und Toilettenanlagen. Als „gemeinschaftlich“ gelten Anlagen mit mehr oder mehr zugeteilten Zimmern. Ausserordentliche Verschmutzungen werden dem Stockwerk in Rechnung gestellt.

Gegenstände, welche die Reinigungsarbeiten behindern, Wege versperren oder unsachgemäss gelagert sind, werden nach erfolgloser Abmahnung auf Kosten der Stockwerksgemeinschaft entsorgt.

a) Stockwerksverantwortliche/Küchenverantwortliche

Die Stockwerksgemeinschaft wählt einen Stockwerksverantwortlichen. Dieser kümmert sich um einen geregelten Ablauf auf dem Stockwerk, achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und auf eine sorgfältige Nutzung des Stockwerksinventars.
Er ist Vermittler zwischen der Stockwerksgemeinschaft und dem Hausleiter sowie dem Hauschef/Studentenvertreter.

Jeder Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Funktion des Stockwerkverantwortlichen im Turnus zu übernehmen.

Der Stockwerksverantwortliche/Küchenverantwortliche nimmt an der Hausversammlung teil und gibt Informationen an die Stockwerksgemeinschaft weiter: mündlich und mit Aushängen des Hausversammlungsprotokolls.

b) Küchen

Die Küche ist vom Benutzer nach jedem Gebrauch selber aufzuräumen und zu reinigen. Geschirr und Besteck werden nach jedem Gebrauch sauber gereinigt an ihren Ort zurückgestellt. Bei Nichteinhaltung wird die Küche nicht gereinigt und die Stockwerksgemeinschaft wird gemahnt, die Küche aufzuräumen und schmutzige, gebrauchte Küchenutensilien ordentlich zu reinigen und zu versorgen. Bei erfolgloser Mahnung werden die zusätzlichen Reinigungskosten der Stockwerksgemeinschaft in Rechnung gestellt.
Der Zustand des Küchenmobiliars wird durch die Hausleitung regelmässig kontrolliert: wenn nötig instandgestellt oder ersetzt. Schäden sind der Hausleitung zu melden.

Die Kühlschränke/Gefrierschränke sind regelmässig durch den Mieter selber gründlich zu reinigen und von Zeit zu Zeit abzutauen.

Die Küchen und Balkone sind keine Partyräume. Die Benutzung der Küche durch Stockwerksmitglieder soll nicht durch andere Gäste oder Mieter von anderen Stockwerken gestört werden. Sie können von den Stockwerksbewohnern aufgefordert werden, ihr Stockwerk zu verlassen.

c) Balkone

Das Grillieren auf den Balkonen ist nicht erlaubt. Unterhaltungen sollen in Zimmerlautstärke sein. Bitte auf die umliegende Nachbarschaft Rücksicht nehmen. 

7. Gemeinschaftsräume 


Sämtliche Gemeinschaftsräume und das sich darin befindende Inventar sind schonend zu nutzen. Alle Schäden oder Störungen sind unverzüglich der Hausleitung zu melden. Für Schäden in den Gemeinschaftsräumen haften alle Mieter solidarisch, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden kann.

a) TV-Raum

Die Räume werden nach Nutzung sauber hinterlassen. Eine nötige Reinigung durch das Personal von studentlodge.ch wird den Verursachern in Rechnung gestellt. Die TV-Geräte und Musikanlagen sind mit Zimmerlautstärke einzustellen, so dass sie andere Mieter in den Wohnhäusern nicht stören.

b) Musikräume

Für Bewohner, welche musizieren wollen, stehen Musikzimmer/-räume zur Verfügung. Das Musizieren in den eigenen Zimmern ist nicht erlaubt.

Zu den Instrumenten ist Sorge zu tragen. Allfällige Schäden werden der Mieterschaft in Rechnung gestellt.
Partys sind in den Musikräumen nicht gestattet. Die Räume sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen.