Allgemeines
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Ausdrucksweise verzichtet. Die jeweils männliche oder weibliche Form gilt sinngemäss immer auch für das andere Geschlecht.
1. Formalitäten beim Einzug
Die Übergabe des Mietobjektes ist von Montag bis Freitag von 14.00-16.30 Uhr möglich.
Die Büros von studentlodge.ch sind an den Wochenenden und an den bernischen kantonalen Feiertagen www.feiertagskalender.ch geschlossen.
Auf Verlangen des Mieters kann der Schlüssel, sofern der unterschriebene Vertrag, die Kaution sowie die erste Monatsmiete bei studentlodge.ch eingetroffen sind, in einer Schlüsselbox deponiert werden. Hierzu muss studentlodge.ch vorgängig informiert werden.
Eine Schlüsselübergabe ausserhalb der vorgesehenen Zeiten ist ohne Absprache mit studentlodge.ch nicht möglich.
Der Mieter erhält seinen persönlichen Schlüssel. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Ein allfälliger Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich der Hausleitung zu melden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Formular "Zimmerinventur" die Vollständigkeit und den Zustand des übernommenen Mobiliars in seinem Objekt.
Bei Einzug gibt der Mieter sein Passfoto ab.
2. Formalitäten beim Auszug
Ein Auszug ist zu den üblichen Arbeitszeiten des Hausleiters möglich. Fällt das Mietende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so sind Auszüge auf spätestens den letzten Werktag des Monats bis 11.00 Uhr zu planen.
Der Mieter vereinbart spätestens eine Woche vor Austritt einen Termin mit der Hausleitung.
Der Mieter räumt das von ihm bewohnte Mietobjekt und die mitgenutzten Räume, Schrankfächer und Kühlschränke bei Auszug vollständig und reinigt sie. Die entsprechende Checkliste für die Reinigung kann bei der Hausleitung bezogen werden.
Die Rückgabe des Mietobjektes sowie der genutzten Schrankfächer, Kühlschrank findet bei einer gemeinsamen Besichtigung statt. Allfällige Mängel oder eine notwendige Nachreinigung werden im Formular „Austrittsrapport“ festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Allfällig entstandene Kosten werden von der Kaution abgezogen.
Die ganze Kaution oder der Restbetrag nach Abzug der Kosten wird nach Auszug zurückvergütet: entweder in bar oder per Überweisung (Dauer bis zu einem Monat) gegen eine Gebühr.
3. Post
Jeder Mieter hat im Haus ein abschliessbares Postfach, welches regelmässig geleert werden soll.
Der Mieter gibt seinen Namen und die Zimmernummer an. Nicht korrekt adressierte Zustellungen werden durch die Post an den Absender zurückgeschickt.
Eingeschriebene Briefe sowie grosse Pakete können am Schalter abgeholt werden.
studentlodge.ch lehnt jede Haftung ab für Pakete, welche nicht persönlich am Schalter der jeweiligen Studentlodge abgegeben werden.
4. Besucher
Jeder Mieter ist für seine Gäste persönlich verantwortlich. Besucher, die im Hause übernachten, die ersten 3 Nächte ohne Kostenfolge, sind im Voraus, aus Sicherheitsgründen mit Formular „Besuchsmeldezettel“ bei der Hausleitung anzumelden. Wenn es dieselbe Person ist, kann in der Besuchsmeldung „gelegentlich“ angegeben werden.
Für einen Aufenthalt ab drei Nächten bis maximum 6 Nächten im Zimmer des Mieters wird dem Mieter CHF 30.00 pro Nacht/Person in Rechnung gestellt. Jede weitere Nacht ab der 7. Nacht wird CHF 80.00 in Rechnung gestellt. Mehr als ein Gast darf nicht im Zimmer des Mieters übernachten.
Für CHF 80.00 pro Nacht/Person stehen Gästezimmer zur Verfügung (max. 3 Nächte).
5. Mietobjekt
Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und den Zustand des Inventars. Beschädigtes oder unvollständiges Mobiliar und Bettwäsche, Decken usw. werden dem Mieter bei Auszug direkt in Rechnung gestellt. Das Mobiliar soll nicht aus dem Zimmer entfernt werden.
Das Mietobjekt wird durch den Mieter selber gereinigt. Regelmässiges Lüften der Räume durch den Mieter wird empfohlen.
Schäden sind unverzüglich der Hausleitung zu melden. Bei Unterlassung kann sich der Mieter später nicht darauf berufen, dass der Schaden vor Einzug in das Mietobjekt bereits vorhanden war.
Wandschmuck ist nur an der dafür vorgesehenen Einrichtung anzubringen, keine Klebebänder an Wänden, Türen und Schränken verwenden.
In den Zimmern dürfen aus brandschutztechnischen Gründen keine Küchen Geräte wie Kocher, Tauchsieder, Toaster, eigene Kühlschränke etc. verwendet werden.
Nasse Wäsche ist in der dafür vorgesehenen Waschküche zu trocknen. Bitte nicht in den Zimmern aufhängen. Feuchtigkeitsschäden sind zu vermeiden.
Das Halten von Haustieren ist nicht gestattet.
Andere Internet-Installationen als die vom studentlodge.ch zur Verfügung gestellten, sind nicht erlaubt.