8. Verhalten im Haus


a) Schutz vor Lärm

Aus Rücksicht auf andere Mieter ist jeglicher Lärm zu vermeiden, auch beim Telefonieren oder Skypen.
Sound-Anlagen, DVD-Player oder andere sind im ganzen Haus und auf den Balkonen auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr gilt im Haus sowie im Aussenbereich absolute Nachtruhe.

Die Nachtruhezeiten sind auch an den Wochenenden einzuhalten.

b) Hausanlässe

Partys und grosse Menschenansammlungen sind im ganzen Haus verboten.

c) Rauchen

In unseren Wohnhäusern gilt Rauchverbot. Durch widerrechtliches Rauchen entstandene Schäden wie Geruchsimmissionen oder notwendige Reinigung werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt.

d) Drogen

Das Konsumieren und Aufbewahren jeglicher illegaler Drogen und Suchtmittel wird der Polizei gemeldet.

e) Brandschutz

Das Haus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet, die ausschliesslich durch das Personal von studentlodge.ch bedient werden darf. Jeder Bewohner ist dafür verantwortlich, Brände zu verhüten. Bei Auslösung eines Feueralarms werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kann dieser nicht ermittelt werden, haftet die Mieterschaft solidarisch.
Die Notausgänge sind stets freizuhalten. Die Feuertreppen dürfen nur im Notfall benutzt werden. Alle weiteren Brandschutzvorschriften sind zwingend einzuhalten.

9. Abstellen von Fahrzeugen


Fahrräder werden nur im Fahrradkeller oder den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Fahrräder müssen mit Namen und Zimmernummer gekennzeichnet sein. Für Motorfahrzeuge sind einige Parkplätze vor den Studentlodges vorhanden, welche gemietet werden können.

10. Hauschef/Studentenvertreter


Der Hauschef/Studentenvertreter steht den Mietern bei Fragen und Problemen als Ansprechperson zur Verfügung.
Er ist Vermittler zwischen Mieter und Vermieter studentlodge.ch. Der Hauschef/Studentenvertreter organisiert und leitet die Hausversammlung und achtet auf die Einhaltung der Hausordnung.
In dringenden Fällen und bei Vorkommnissen ausserhalb der Bürozeiten informiert der Hauschef/Studentenvertreter die jeweilige Hausleitung von studentlodge.ch.

11. Hausversammlung


Bei Semesterbeginn oder nach Bedarf findet eine Hausversammlung statt. Diese wird in der Regel in Deutsch abgehalten.
Die Versammlung wird vom Hauschef/Studentenvertreter einberufen und geleitet. Eingeladen werden der Hausleiter, die Geschäftsführung von studentlodge.ch, die Stockwerksverantwortlichen/Küchenverantwortlichen, der Hauskassier und der Spiel- und Multimediaverantwortliche. Die Mieter haben via Stockwerksverantwortlichen/Küchenverantwortlichen ein Mitspracherecht. In der Versammlung werden Anliegen und Probleme besprochen und es wird nach Lösungen gesucht.
Beschlüsse werden durch die Mehrheit der Anwesenden getroffen und müssen von der Hausgemeinschaft akzeptiert und befolgt werden. Das Protokoll wird vom Hauschef/Studentenvertreter in der Regel deutsch/englisch verfasst, von studentlodge.ch gegengelesen und den Stockwerkverantwortlichen/Küchenverantwortlichen zugestellt.

12. Nachweis für Freiwilligenarbeit


Die Studentlodges haben Gemeinschaftscharakter. Mieter, welche für die Gemeinschaft ein Amt wie Hauschef, Stockwerkverantwortlicher/Küchenverantwortlicher, Hauskassier, Spiel- und Multimediaverantwortlicher übernehmen, erhalten für ihr Engagement von studentlodge.ch einen Nachweis für die Freiwilligenarbeit.

13. Allgemein


Studentloge.ch behält sich das Recht vor, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Regeln und Gewohnheiten des Hauses beachtet werden.
Die Hausordnung wird von den Hausleitern in den Studentlodges durchgesetzt.

Das Nichteinhalten dieser Hausordnung hat eine Verwarnung sowie eine Benachrichtigung der Gast- beziehungsweise der Heimatuniversität oder des Arbeitgebers zur Folge.
Bei schweren und/oder wiederholten Zuwiderhandlungen und Verstössen gegen die Hausordnung behält sich studentlodge.ch die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich der Mieter einverstanden, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten.

Ausgabe August 2024
Genehmigt durch studentlodge.ch