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Hausordnung

Um allen Mietern optimale Wohn- und Lernbedingungen zu bieten, sind gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt Voraussetzung. Die Hausordnung ist von allen zu beachten und einzuhalten.

Ein- & Auszug

Allgemeines


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Ausdrucksweise verzichtet. Die jeweils männliche oder weibliche Form gilt sinngemäss immer auch für das andere Geschlecht.

1. Formalitäten beim Einzug


Die Übergabe des Mietobjektes ist von Montag bis Freitag von 14.00-16.30 Uhr möglich.
Die Büros von studentlodge.ch sind an den Wochenenden und an den bernischen kantonalen Feiertagen www.feiertagskalender.ch geschlossen.

Auf Verlangen des Mieters kann der Schlüssel, sofern der unterschriebene Vertrag, die Kaution sowie die erste Monatsmiete bei studentlodge.ch eingetroffen sind, in einer Schlüsselbox deponiert werden. Hierzu muss studentlodge.ch vorgängig informiert werden.

Eine Schlüsselübergabe ausserhalb der vorgesehenen Zeiten ist ohne Absprache mit studentlodge.ch nicht möglich.

Der Mieter erhält seinen persönlichen Schlüssel. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Ein allfälliger Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich der Hausleitung zu melden. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Formular "Zimmerinventur" die Vollständigkeit und den Zustand des übernommenen Mobiliars in seinem Objekt.

Bei Einzug gibt der Mieter sein Passfoto ab.

2. Formalitäten beim Auszug


Ein Auszug ist zu den üblichen Arbeitszeiten des Hausleiters möglich. Fällt das Mietende auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so sind Auszüge auf spätestens den letzten Werktag des Monats bis 11.00 Uhr zu planen.
Der Mieter vereinbart spätestens eine Woche vor Austritt einen Termin mit der Hausleitung.

Der Mieter räumt das von ihm bewohnte Mietobjekt und die mitgenutzten Räume, Schrankfächer und Kühlschränke bei Auszug vollständig und reinigt sie. Die entsprechende Checkliste für die Reinigung kann bei der Hausleitung bezogen werden.

Die Rückgabe des Mietobjektes sowie der genutzten Schrankfächer, Kühlschrank findet bei einer gemeinsamen Besichtigung statt. Allfällige Mängel oder eine notwendige Nachreinigung werden im Formular „Austrittsrapport“ festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Allfällig entstandene Kosten werden von der Kaution abgezogen.

Die ganze Kaution oder der Restbetrag nach Abzug der Kosten wird nach Auszug zurückvergütet: entweder in bar oder per Überweisung gegen eine Gebühr.

3. Post


Jeder Mieter hat im Haus ein abschliessbares Postfach, welches regelmässig geleert werden soll.
Der Mieter gibt seinen Namen und die Zimmernummer an. Nicht korrekt adressierte Zustellungen werden durch die Post an den Absender zurückgeschickt.
Eingeschriebene Briefe sowie grosse Pakete können am Schalter abgeholt werden.

4. Besucher


Jeder Mieter ist für seine Gäste persönlich verantwortlich. Besucher, die im Hause übernachten, sind im voraus mit Formular „Besuchsmeldezettel“ zu melden. Wenn es dieselbe Person ist, kann in der Besuchsmeldung „gelegentlich“ angegeben werden.
Für einen längeren Aufenthalt ab drei Nächten im Zimmer des Mieters zu CHF 30.00 pro Nacht/Person im Studentlodge ist die Zustimmung von studentlodge.ch einzuholen. Mehr als ein Gast darf nicht im Zimmer des Mieters übernachten. Für CHF 80.00 pro Nacht/Person stehen Gästezimmer zur Verfügung (max. 2 Nächte).

5. Mietobjekt


Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und den Zustand des Inventars. Beschädigtes oder unvollständiges Mobiliar und Bettwäsche, Decken usw. werden dem Mieter bei Auszug direkt in Rechnung gestellt. Das Mobiliar soll nicht aus dem Zimmer entfernt werden.

Das Mietobjekt wird durch den Mieter selber gereinigt. Regelmässiges Lüften der Räume durch den Mieter wird empfohlen.

Schäden sind unverzüglich der Hausleitung zu melden. Bei Unterlassung kann sich der Mieter später nicht darauf berufen, dass der Schaden vor Einzug in das Mietobjekt bereits vorhanden war.

Wandschmuck ist nur an der dafür vorgesehenen Einrichtung anzubringen, keine Klebebänder an Wänden, Türen und Schränken verwenden.

In den Zimmern dürfen aus brandschutztechnischen Gründen keine Küchen Geräte wie Kocher, Tauchsieder, Toaster, eigene Kühlschränke etc. verwendet werden.

Nasse Wäsche ist in der dafür vorgesehenen Waschküche zu trocknen. Bitte nicht in den Zimmern aufhängen. Feuchtigkeitsschäden sind zu vermeiden.

Das Halten von Haustieren ist nicht gestattet.

Andere Internet-Installationen als die vom studentlodge.ch zur Verfügung gestellten, sind nicht erlaubt.

Stockwerkgemeinschaft

6. Stockwerksgemeinschaft/Küchengemeinschaft


Die Mieter eines Stockwerkes bilden eine Stockwerksgemeinschaft und werden durch die Stockwerkverantwortlichen über das Geschehen im Studentenwohnhaus informiert.
Die Stockwerksgemeinschaft wählt ihren Vertreter jeweils anfangs Semester selber. Ist kein Stockwerkverantwortlicher bei der Hausleitung gemeldet, müssen sich die Mieter die Informationen selber beschaffen. Die Hausleitung steht für diese Aufgabe nicht zur Verfügung. Informationen werden jeweils auch durch Aushänge beim Empfang und auf den Stockwerken publik gemacht.

Für Schäden auf den Stockwerken, den Balkonen und den Gemeinschaftsräumen haftet die Stockwerksgemeinschaft solidarisch, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

Jeder Mitbewohner eines Stockwerks soll ein ihm zugeteiltes Amt übernehmen.

Die Stockwerke werden wöchentlich gereinigt: Aufenthaltsräume, gemeinschaftliche Küche, gemeinschaftliche Nasszonen und Toilettenanlagen. Als „gemeinschaftlich“ gelten Anlagen mit mehr oder mehr zugeteilten Zimmern. Ausserordentliche Verschmutzungen werden dem Stockwerk in Rechnung gestellt.

Gegenstände, welche die Reinigungsarbeiten behindern, Wege versperren oder unsachgemäss gelagert sind, werden nach erfolgloser Abmahnung auf Kosten der Stockwerksgemeinschaft entsorgt.

a) Stockwerksverantwortliche/Küchenverantwortliche

Die Stockwerksgemeinschaft wählt einen Stockwerksverantwortlichen. Dieser kümmert sich um einen geregelten Ablauf auf dem Stockwerk, achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und auf eine sorgfältige Nutzung des Stockwerksinventars.
Er ist Vermittler zwischen der Stockwerksgemeinschaft und dem Hausleiter sowie dem Hauschef/Studentenvertreter.

Jeder Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Funktion des Stockwerkverantwortlichen im Turnus zu übernehmen.

Der Stockwerksverantwortliche/Küchenverantwortliche nimmt an der Hausversammlung teil und gibt Informationen an die Stockwerksgemeinschaft weiter: mündlich und mit Aushängen des Hausversammlungsprotokolls.

b) Küchen

Die Küche ist vom Benutzer nach jedem Gebrauch selber aufzuräumen und zu reinigen. Geschirr und Besteck werden nach jedem Gebrauch sauber gereinigt an ihren Ort zurückgestellt. Bei Nichteinhaltung wird die Küche nicht gereinigt und die Stockwerksgemeinschaft wird gemahnt, die Küche aufzuräumen und schmutzige, gebrauchte Küchenutensilien ordentlich zu reinigen und zu versorgen. Bei erfolgloser Mahnung werden die zusätzlichen Reinigungskosten der Stockwerksgemeinschaft in Rechnung gestellt.
Der Zustand des Küchenmobiliars wird durch die Hausleitung regelmässig kontrolliert: wenn nötig instandgestellt oder ersetzt. Schäden sind der Hausleitung zu melden.

Die Kühlschränke/Gefrierschränke sind regelmässig durch den Mieter selber gründlich zu reinigen und von Zeit zu Zeit abzutauen.

Die Küchen und Balkone sind keine Partyräume. Die Benutzung der Küche durch Stockwerksmitglieder soll nicht durch andere Gäste oder Mieter von anderen Stockwerken gestört werden. Sie können von den Stockwerksbewohnern aufgefordert werden, ihr Stockwerk zu verlassen.

c) Balkone

Das Grillieren auf den Balkonen ist nicht erlaubt. Unterhaltungen sollen in Zimmerlautstärke sein. Bitte auf die umliegende Nachbarschaft Rücksicht nehmen. 

7. Gemeinschaftsräume 


Sämtliche Gemeinschaftsräume und das sich darin befindende Inventar sind schonend zu nutzen. Alle Schäden oder Störungen sind unverzüglich der Hausleitung zu melden. Für Schäden in den Gemeinschaftsräumen haften alle Mieter solidarisch, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden kann.

a) TV-Raum

Die Räume werden nach Nutzung sauber hinterlassen. Eine nötige Reinigung durch das Personal von studentlodge.ch wird den Verursachern in Rechnung gestellt. Die TV-Geräte und Musikanlagen sind mit Zimmerlautstärke einzustellen, so dass sie andere Mieter in den Wohnhäusern nicht stören.

b) Musikräume

Für Bewohner, welche musizieren wollen, stehen Musikzimmer/-räume zur Verfügung. Das Musizieren in den eigenen Zimmern ist nicht erlaubt.

Zu den Instrumenten ist Sorge zu tragen. Allfällige Schäden werden der Mieterschaft in Rechnung gestellt.
Partys sind in den Musikräumen nicht gestattet. Die Räume sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen.

Verhaltensregeln

8. Verhalten im Haus


a) Schutz vor Lärm

Aus Rücksicht auf andere Mieter ist jeglicher Lärm zu vermeiden, auch beim Telefonieren oder Skypen.
Sound-Anlagen, DVD-Player oder andere sind im ganzen Haus und auf den Balkonen auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr gilt im Haus sowie im Aussenbereich absolute Nachtruhe.

Die Nachtruhezeiten sind auch an den Wochenenden einzuhalten.

b) Hausanlässe

Partys und grosse Menschenansammlungen sind im ganzen Haus verboten.

c) Rauchen

In unseren Wohnhäusern gilt Rauchverbot. Durch widerrechtliches Rauchen entstandene Schäden wie Geruchsimmissionen oder notwendige Reinigung werden dem Mieter direkt in Rechnung gestellt.

d) Drogen

Das Konsumieren und Aufbewahren jeglicher illegaler Drogen und Suchtmittel wird der Polizei gemeldet.

e) Brandschutz

Das Haus ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet, die ausschliesslich durch das Personal von studentlodge.ch bedient werden darf. Jeder Bewohner ist dafür verantwortlich, Brände zu verhüten. Bei fahrlässiger Auslösung eines Feueralarms werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kann dieser nicht ermittelt werden, haftet die Mieterschaft solidarisch.
Die Notausgänge sind stets freizuhalten. Die Feuertreppen dürfen nur im Notfall benutzt werden. Alle weiteren Brandschutzvorschriften sind zwingend einzuhalten.

9. Abstellen von Fahrzeugen


Fahrräder werden nur im Fahrradkeller oder den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Fahrräder müssen mit Namen und Zimmernummer gekennzeichnet sein. Für Motorfahrzeuge sind einige Parkplätze vor den Studentlodges vorhanden, welche gemietet werden können.

10. Hauschef/Studentenvertreter


Der Hauschef/Studentenvertreter steht den Mietern bei Fragen und Problemen als Ansprechperson zur Verfügung.
Er ist Vermittler zwischen Mieter und Vermieter studentlodge.ch. Der Hauschef/Studentenvertreter organisiert und leitet die Hausversammlung und achtet auf die Einhaltung der Hausordnung.
In dringenden Fällen und bei Vorkommnissen ausserhalb der Bürozeiten informiert der Hauschef/Studentenvertreter die jeweilige Hausleitung von studentlodge.ch.

11. Hausversammlung


Bei Semesterbeginn oder nach Bedarf findet eine Hausversammlung statt. Diese wird in der Regel in Deutsch abgehalten.
Die Versammlung wird vom Hauschef/Studentenvertreter einberufen und geleitet. Eingeladen werden der Hausleiter, die Geschäftsführung von studentlodge.ch, die Stockwerksverantwortlichen/Küchenverantwortlichen, der Hauskassier und der Spiel- und Multimediaverantwortliche. Die Mieter haben via Stockwerksverantwortlichen/Küchenverantwortlichen ein Mitspracherecht. In der Versammlung werden Anliegen und Probleme besprochen und es wird nach Lösungen gesucht.
Beschlüsse werden durch die Mehrheit der Anwesenden getroffen und müssen von der Hausgemeinschaft akzeptiert und befolgt werden. Das Protokoll wird vom Hauschef/Studentenvertreter in der Regel deutsch/englisch verfasst, von studentlodge.ch gegengelesen und den Stockwerkverantwortlichen/Küchenverantwortlichen zugestellt.

12. Nachweis für Freiwilligenarbeit


Die Studentlodges haben Gemeinschaftscharakter. Mieter, welche für die Gemeinschaft ein Amt wie Hauschef, Stockwerkverantwortlicher/Küchenverantwortlicher, Hauskassier, Spiel- und Multimediaverantwortlicher übernehmen, erhalten für ihr Engagement von studentlodge.ch einen Nachweis für die Freiwilligenarbeit.

13. Allgemein


Studentloge.ch behält sich das Recht vor, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Regeln und Gewohnheiten des Hauses beachtet werden.
Die Hausordnung wird von den Hausleitern in den Studentlodges durchgesetzt.

Das Nichteinhalten dieser Hausordnung hat eine Verwarnung sowie eine Benachrichtigung der Gast- beziehungsweise der Heimatuniversität oder des Arbeitgebers zur Folge.
Bei schweren und/oder wiederholten Zuwiderhandlungen und Verstössen gegen die Hausordnung behält sich studentlodge.ch die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich der Mieter einverstanden, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten.

Ausgabe August 2019
Genehmigt durch studentlodge.ch